Vertragsgegenstand
Die 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend „1&1“) vertreibt Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „1&1 Produkte“) im Rahmen des KwK-Programms über Banner, Empfehlungs-E-Mails oder -Links an Kunden. Die Produktpalette von 1&1 steht unter dem Vorbehalt der Änderung. 1&1 ist berechtigt, Produkte, den Produkt- und Leistungsumfang und die entsprechenden Preise nach eigenem, freiem Ermessen abzuändern.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme am 1&1 KwK-Programm muss der Referenzkunde folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Referenzkunde ist eine natürliche Person und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Referenzkunden befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Referenzkunde muss selbst Kunde eines aktiven 1&1 Vertrages sein. Zu diesem Vertrag müssen eine aktive Bankverbindung und eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, welche zur Prämienauszahlung genutzt werden können. Die Teilnahme am 1&1 KwK-Programm ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme aufgrund einer nachhaltigen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit. Sofern der Referenzkunde eine Empfehlungs-E-Mail oder einen Empfehlungs-Link versendet, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden. Der Referenzkunde ist nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten. In keinem Fall ist der Referenzkunde berechtigt, für 1&1 Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 1&1 missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der Referenzkunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die 1&1 Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der Referenzkunde darf von Bannern, Empfehlungs-E-Mails oder -Links abgesehen Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von 1&1 vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung.
Sofern der Referenzkunde die Bestellung im Namen des geworbenen Kunden durch Eingabe dessen personenbezogener Daten tätigt, versichert der Referenzkunde, durch den geworbenen Kunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber 1&1 ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.
Vergütung
Der Referenzkunde erhält für die von ihm vermittelten Kundenaufträge eine Vergütung entsprechend der jeweils aktuellen Vergütungsübersicht. 1&1 ist berechtigt, die Vergütungsübersicht falls erforderlich an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen. Der Referenzkunde ist nur vergütungs- bzw. prämienberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des vermittelten Auftrages bei 1&1 selbst Kunde eines aktiven 1&1 Vertrages ist, zu dem eine aktive Bankverbindung im Kundenkonto hinterlegt ist. Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von 1&1 ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags. Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Referenzkunden zwischen dem geworbenen Kunden und 1&1 direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den geworbenen Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von 1&1 beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig. Der Referenzkunde hat kein Recht auf Vergütung, wenn er nicht ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken am 1&1 KwK-Programm teilnimmt und/ oder im Rahmen seiner Empfehlung auf sonstige Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Entgeltfähige Aufträge und Abrechnung
Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der geworbene Kunde oder der im Namen des geworbenen Kunden bevollmächtigte Referenzkunde seine Bestellung über einen Banner, eine Empfehlungs-E-Mail oder -Link des Referenzkunden vornimmt. Vermittelte Verträge über 1&1 Produkte kommen ausschließlich zwischen den geworbenen Kunden und 1&1 zustande. 1&1 behält sich das Recht vor, vom Referenzkunden vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des geworbenen Kunden ein wichtiger Grund vorliegt. 1&1 wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. 1&1 hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des geworbenen Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Ist eine Umberatung erfolgreich, erhält der Referenzkunde das Entgelt für das tatsächlich realisierte Produkt, nicht für das ursprünglich beauftragte. Die Vergütung wird nach Aktivierung des bestellten Produkts im Voraus gezahlt. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht aber erst dann, wenn der vom Referenzkunden vermittelte und von 1&1 bestätigte Kundenauftrag über eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten durchgeführt wird und der Kunde in diesem Zeitraum seine vertraglichen Leistungen gegenüber 1&1 vollumfänglich erbringt. Hierbei bleibt - sofern in der Vergütungsübersicht nicht anderweitig geregelt - ein vorangehender Zeitraum von bis zu 3 Monaten, in denen der Kunde ggf. das Produkt kostenlos testen kann oder sonst kein monatliches Entgelt zu entrichten hat, unberücksichtigt. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Referenzkunden zurückzuzahlen. Ohne schriftliche Zustimmung von 1&1 kann ein Vergütungsanspruch nicht abgetreten werden. Der Referenzkunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Berechtigter Empfänger der Vergütung ist stets der Referenzkunde, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. 1&1 wird die Vergütung auf die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung überweisen. 1&1 ist berechtigt, bei bestehender Lastschrifteinzugsermächtigung auch Rückforderungen von diesem Konto einzuziehen. Zur Barauszahlung oder Überweisung auf ein anderes als die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung ist 1&1 nicht verpflichtet.
Schutz der Kundendaten
Der Referenzkunde verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des geworbenen Kunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. Er verpflichtet sich, diese Kundendaten nicht zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs von Produkten und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu nutzen bzw. diese an Dritte weiterzugeben. Die Verwendung dieser Daten ist ihm ausschließlich auf Basis dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen seiner empfehlenden Tätigkeit gestattet.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. 1&1 ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit geänderten Wettbewerbsbedingungen anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Lücken im Vertrag vorliegen sollten.